Nach der intensiven Auseinandersetzung mit den beiden vorangegangenen Studien auf meiner Webseite – „Warum Wiederheirat kein Ehebruch ist“ und „Ehe und Wiederheirat – aus der Perspektive von geistlichem Missbrauch im christlichen Fundamentalismus“ – möchte ich nun meine eigene theologische Position darlegen und die gewonnenen Forschungsergebnisse zusammenführen. In den bisherigen Artikeln habe ich gezeigt, dass die neutestamentlichen Aussagen Jesu zur Scheidung und Wiederheirat nur im Licht der damaligen jüdischen Rechtskultur verständlich werden: der Unterschied zwischen dem bloßen Wegschicken einer Frau und der rechtlichen Scheidung mit Scheidebrief, die rabbinische Debatte zwischen Hillel und Shammai, sowie die prophetische Kritik an der missbräuchlichen Entlassungspraxis. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen soll dieser Beitrag zentrale Fragen klären, die sich aus der historischen und exegetischen Analyse ergeben.
FAQ – Scheidung und Wiederheirat
Die Forschung zeigt, dass Jesu Aussage nur dann logisch ist, wenn die „Entlassene“ eine Frau ist, die ohne Scheidebrief weggeschickt wurde und rechtlich weiterhin an ihren Mann gebunden blieb. Obwohl Jesus den Scheidegrund nicht nennt und die Formulierung allgemein wirkt, setzt seine Warnung eine Frau voraus, deren Ehe rechtlich nicht aufgelöst wurde. Eine Frau mit gültigem Scheidebrief (sefer keritut) war nach jüdischem Recht frei und durfte wieder heiraten, ohne dass dies als Ehebruch galt. Die „Entlassene“ im Sinne Jesu ist daher nicht die rechtmäßig Geschiedene, sondern die rechtswidrig verstoßene Frau, die durch das Wegschicken ohne Dokument in eine Lage gebracht wurde, in der ihre neue Ehe formal als Ehebruch erscheint – wobei die Schuld beim ersten Mann liegt, der sie unrechtmäßig entlassen hat.
Die Frage der Pharisäer klingt so, als sei der Scheidebrief eine generelle Legitimation für Scheidung gewesen. Historisch war der Scheidebrief jedoch kein Freibrief für den Mann, sich aus beliebigen Gründen zu trennen, sondern ein Schutzinstrument für die Frau. Der Scheidebrief sollte verhindern, dass eine Frau willkürlich verstoßen und anschließend rechtlich oder sozial entrechtet wurde. Jesu Antwort („wegen der Härte eurer Herzen“) stellt klar, dass Mose den Scheidebrief nicht als Option zur beliebigen Scheidung gab, sondern als Notlösung, um die Frau vor noch größerem Schaden zu bewahren. Die pharisäische Frage offenbart daher ein rabbinisches Missverständnis: Man deutete den Schutzbrief als Scheidungsrecht des Mannes, obwohl er ursprünglich die Frau schützen sollte.
Meine eigene Überzeugung
Nach Analyse verschiedener Positionen in einschlägigen Bibelkommentaren und religionswissenschaftlichen Studien bin ich zu der Überzeugung gekommen, dass die Septuaginta Tradition eine kulturhistorisch besonders stimmige Lesart bietet: Das hebräische שָׁלַח – šālaḥ („wegschicken“) wird in der LXX konsequent mit dem neutralen griechischen ἀποστέλλω – apostéllō („wegschicken, fortschicken“) wiedergegeben, während der סֵפֶר כְּרִיתוּת – sēfer keritūt („Scheidungs /Verzichtsbrief“) als **βιβλίον ἀποστασίου – biblíon apostasíou („Verzichtsbrief“) übersetzt wird. Diese Kombination zeigt eine klare sozial rechtliche Logik: Das Wegschicken ist die alltägliche Handlung, der Verzichtsbrief die rechtliche Absicherung, durch die der Mann seine Ansprüche auf die Frau aufgibt. Genau diese Linie wird von LXX orientierten Kommentaren bestätigt. Harl schreibt: „Der Scheidebrief ist ein Akt des Verzichts, durch den der Mann seine Ansprüche auf die Frau aufgibt.“ (Dogniez/Harl, Les Douze Prophètes, Paris 1998). Pietersma betont: „The LXX consistently renders shalach with a neutral verb of sending, without legal specification.“ (NETS – A New English Translation of the Septuagint, Oxford 2007). Diese Stimmen zeigen, dass Maleachi in der LXX nicht die juristische Scheidung kritisiert, sondern das Wegschicken aus Hass, während Deuteronomium 24 den rechtlichen Schutzmechanismus regelt, der die Frau nach dem Wegschicken frei macht.
Im Gegensatz dazu verwendet das Neue Testament für die Streitfrage der Pharisäer bewusst ein anderes griechisches Wortfeld: ἀπολύω – apolýō („entlassen, scheiden“) ** und βιβλίον ἀποστασίου – biblíon apostasíou („Scheidungsurkunde“). Diese Begriffe gehören eindeutig zur juristischen Terminologie des hellenistisch jüdischen Scheidungsrechts und spiegeln die Debatte der Pharisäer wider, die sich auf die rechtliche Scheidung und deren Bedingungen beziehen. Für mich ergibt sich daraus eine klare kulturhistorische Linie: Wenn das NT die juristische Debatte meint, verwendet es apolýō; wenn die LXX die alltägliche Handlung des Verstoßens meint, verwendet sie apostéllō. Deshalb erscheint mir die LXX Lesart plausibler: Maleachi kritisiert nicht die Scheidung als Rechtsakt, sondern das Wegschicken aus Hass, während Deuteronomium 24 den „Verzichtsbrief“ als Schutzmechanismus etabliert. Diese kohärente Unterscheidung zwischen Handlung (wegschicken) und Rechtsakt (Verzichtsbrief) ist religionswissenschaftlich gut belegt, etwa bei Joachim Schaper: „The LXX makes clear that the problem in Mal 2:16 is the hateful expulsion, not the legal divorce.“ (Priester und Leviten im achämenidischen Juda, Tübingen 2000).
FAQ – Vorteile der Septuaginta und was sie zum Verständnis der biblisch dokumentierten Scheidung beiträgt
Die Septuaginta bietet eine bemerkenswert klare sprachliche und kulturhistorische Unterscheidung zwischen dem bloßen Wegschicken einer Frau und der rechtlichen Scheidung. Das hebräische šālaḥ („wegschicken“) wird in der LXX konsequent mit apostéllō (ἀποστέλλω, „wegschicken, fortschicken“) wiedergegeben – ein neutrales Verb ohne jurische Bedeutung. Der sēfer keritūt („Scheidungs‑/Verzichtsbrief“) wird dagegen als biblíon apostasíou (βιβλίον ἀποστασίου, „Verzichtsbrief“) übersetzt, also als ein Dokument, mit dem der Mann seine Ansprüche auf die Frau aufgibt. Diese Unterscheidung zeigt eine sozial‑rechtliche Logik: Das Wegschicken ist die alltägliche Handlung, der Verzichtsbrief der rechtliche Akt, der die Frau schützt und ihr Freiheit verschafft. LXX‑orientierte Kommentatoren wie Harl und Pietersma bestätigen, dass Maleachi nicht die juristische Scheidung kritisiert, sondern das Wegschicken aus Hass, während Deuteronomium 24 den Schutzmechanismus des Verzichtsbriefs regelt.
Das Neue Testament verwendet bewusst ein anderes Wortfeld als die LXX, wenn es die juristische Streitfrage der Pharisäer behandelt. Für die rechtliche Scheidung steht apolýō (ἀπολύω, „entlassen, scheiden“), das der hebräischen Rechtsform keritūt (כְּרִיתוּת, „Scheidungsakt mit Dokument“) entspricht. Für das bloße Wegschicken steht dagegen exapostéllō (ἐξαποστέλλω, „wegschicken“), das die LXX in Maleachi verwendet. Diese sprachliche Differenz zeigt, dass das NT die juristische Debatte meint, während die LXX die alltägliche, oft missbräuchliche Praxis des Verstoßens beschreibt. Dadurch entsteht eine kulturhistorisch stimmige Linie: Maleachi kritisiert das Wegschicken aus Hass, Deuteronomium 24 schützt die Frau durch den Verzichtsbrief, und das NT diskutiert die juristische Scheidung.
Wer eine „Entlassene“ heiratet begeht Ehebruch
Jesu Aussage, dass die Heirat einer „Entlassenen“ Ehebruch erzeugt, setzt nach den genannten Kommentaren und Studien eine Situation voraus, in der die Frau rechtlich noch an ihren ersten Mann gebunden ist. Alexander Sand betont, dass Jesu Scheidungslehre nur in Grenzfällen erscheint und sich gegen Fehlverhalten richtet; die paränetische Warnung setzt daher eine Frau voraus, die ohne gültigen Scheidebrief weggeschickt wurde und deshalb rechtlich weiterhin verheiratet ist. Albert Barnes erklärt, dass der Scheidebrief in Deuteronomium 24 als Schutzregel gedacht war, um Frauen vor willkürlichem Wegschicken zu bewahren; Jesu Verbot richtet sich folglich gegen die Praxis, Frauen ohne gültiges Dokument zu entlassen. Diese Sicht wird durch den Wortgebrauch des Neuen Testaments gestützt: Für die juristische Scheidung verwendet es das Verb apolyō (ἀπολύω, „entlassen/scheiden“), das der hebräischen Rechtsform keritut (כְּרִיתוּת, „Scheidungsakt mit Dokument“) entspricht, während für das bloße Wegschicken das Verb exapostellō (ἐξαποστέλλω, „wegschicken“) steht, wie es die Septuaginta in Maleachi verwendet.
Jesu Antwort in Matthäus 19 unterscheidet daher zwei Fälle: Die Scheidung mit Scheidebrief bei porneia (Unzucht) ist erlaubt, während das Wegschicken ohne Scheidebrief verboten ist und zu Ehebruch führt. Die „Entlassene“ in Matthäus 19,9 ist somit die Frau aus dem zweiten Fall, die rechtlich noch gebunden ist. Die Logik des Ehebruchs bestätigt dies: Ehebruch entsteht nur, wenn die Frau rechtlich weiterhin verheiratet ist, was bei einer Frau mit Scheidebrief nicht der Fall wäre. Daher kann Jesus mit der „Entlassenen“ nicht die rechtmäßig geschiedene Frau meinen, sondern die Frau, die ohne Scheidebrief weggeschickt wurde und deren rechtlicher Status unverändert geblieben ist.
FAQ – Was meint Jesus mit der „Entlassenen“ und Ehebruch?
Nach den maßgeblichen Kommentaren bezeichnet die „Entlassene“ eine Frau, die ohne Scheidebrief weggeschickt wurde und rechtlich weiterhin an ihren Mann gebunden ist. Alexander Sand betont, dass Jesu Warnung nur in solchen Grenzfällen Sinn ergibt, in denen die Frau formal noch verheiratet bleibt. Albert Barnes erklärt, dass der Scheidebrief ursprünglich eine Schutzregel war, die genau solche Situationen verhindern sollte. Eine Frau mit gültigem Scheidebrief wäre rechtlich frei – daher kann Jesus die rechtmäßig Geschiedene nicht gemeint haben.
Das Neue Testament verwendet für die juristische Scheidung das Verb apolyō (ἀπολύω, „scheiden“), das der hebräischen Rechtsform keritūt (כְּרִיתוּת, „Scheidungsakt mit Dokument“) entspricht. Für das bloße Wegschicken steht dagegen exapostellō (ἐξαποστέλλω, „wegschicken“). Diese sprachliche Unterscheidung zeigt, dass Jesus zwischen einer rechtlich gültigen Scheidung und einem rechtswidrigen Verstoßen klar differenziert.
Jesus nennt einerseits die Scheidung mit Scheidebrief bei porneia (Unzucht), die erlaubt ist. Andererseits verurteilt er das Wegschicken ohne Scheidebrief, weil die Frau dadurch rechtlich gebunden bleibt und eine neue Ehe formal als Ehebruch erscheint. Die „Entlassene“ in Matthäus 19,9 gehört eindeutig zu diesem zweiten Fall.
Ehebruch setzt voraus, dass die Frau rechtlich weiterhin verheiratet ist. Eine Frau mit Scheidebrief ist nach jüdischem Recht frei und darf wieder heiraten. Deshalb kann Jesu Aussage nur auf eine Frau zutreffen, die ohne Dokument weggeschickt wurde und deren rechtlicher Status unverändert geblieben ist.
Jesus stellt die ursprüngliche Bedeutung des Scheidebriefs wieder her
In der Hillel Tradition war der Scheidebrief ein Mittel, um eine beliebige Entlassung zu rechtfertigen: Wenn ein Mann den Brief ausstellte, galt die Scheidung als erlaubt – unabhängig vom Grund. Die Forschung betont jedoch, dass Deuteronomium 24 den Scheidebrief nicht als Option zur Scheidung einführt, sondern als Schutzmechanismus für die Frau, die bereits weggeschickt worden war. Keener weist darauf hin, dass die LXX Fassung von Maleachi 2,16 genau diese Praxis widerspiegelt: Gott verurteilt das Wegschicken, nicht die rechtliche Scheidung mit Dokument.
Instone Brewer zeigt, dass der Scheidebrief ursprünglich die Frau vor falschen Anschuldigungen und sozialer Not schützen sollte, nicht dem Mann eine zusätzliche Möglichkeit zur Trennung eröffnete. Die Frage des Pharisäers ist daher Ausdruck einer rabbinischen Fehlinterpretation, die den Schutzbrief in ein Scheidungsrecht umdeutete.
Jesu Antwort korrigiert diese Fehlinterpretation, indem er den Scheidebrief wieder in seinen ursprünglichen Kontext zurücksetzt. Er erklärt, dass Mose den Scheidebrief „wegen der Härte eurer Herzen“ gab – also als Notlösung, um die Frau vor noch größerem Schaden zu bewahren. Damit widerspricht Jesus der hillelitischen Lesart, die den Scheidebrief als Freibrief für willkürliche Scheidung verstand.
Die Forschung betont, dass Jesus nicht die Scheidung als solche legitimiert, sondern die missbräuchliche Praxis des Wegschickens ohne legitimen Grund verurteilt. Der Scheidebrief bleibt ein Schutzinstrument, aber kein Recht des Mannes, sich aus beliebigen Gründen zu trennen.
Jesu Antwort zeigt, dass die Frage des Pharisäers auf einem Missverständnis beruht: Der Scheidebrief war nie als generelle Scheidungsoption gedacht, sondern als rechtliche Absicherung für die Frau – und genau diese ursprüngliche Bedeutung stellt Jesus wieder her.
FAQ – Was bedeutet der Scheidebrief wirklich?
In der Hillel‑Tradition wurde der Scheidebrief als Mittel gesehen, um eine beliebige Entlassung zu legitimieren: Wenn der Mann den Brief ausstellte, galt die Scheidung als erlaubt, unabhängig vom Grund. Die Forschung zeigt jedoch, dass Deuteronomium 24 den Scheidebrief nicht als Option zur Scheidung einführt, sondern als Schutzmechanismus für die Frau, die bereits weggeschickt worden war. Jesus korrigiert diese Fehlinterpretation, indem er den Scheidebrief wieder als Schutzinstrument deutet und nicht als Freibrief für willkürliche Trennung.
Die Frage „Warum hat Mose den Scheidebrief gegeben?“ setzt voraus, dass der Scheidebrief ein allgemeines Scheidungsrecht begründet. Instone‑Brewer und Keener zeigen jedoch, dass der Scheidebrief ursprünglich die Frau vor falschen Anschuldigungen und sozialer Not schützen sollte. Die pharisäische Frage offenbart daher eine rabbinische Fehlinterpretation: Man deutete den Schutzbrief als Scheidungsrecht des Mannes, obwohl er nie dafür gedacht war.
Jesu Antwort, Mose habe den Scheidebrief „wegen der Härte eurer Herzen“ gegeben, zeigt, dass der Scheidebrief eine Notlösung war, um die Frau vor größerem Schaden zu bewahren. Jesus widerspricht damit der hillelitischen Lesart, die den Scheidebrief als Legitimation für willkürliche Scheidung verstand. Die Forschung betont, dass Jesus nicht die Scheidung als solche legitimiert, sondern die missbräuchliche Praxis des Wegschickens ohne legitimen Grund verurteilt.