Was ist der Unterschied zwischen dem modernen Begriff der „Scheidung“ und der jüdischen Praxis des „Entlassens“ im Matthäusevangelium?
Was ist der Unterschied zwischen dem modernen Begriff der „Scheidung“ und der jüdischen Praxis des „Entlassens“ im Matthäusevangelium? Diese zentrale Frage des Zusammenlebens unter Christen wird im folgenden Artikel ausführlich in einer tiefgehenden Bibelanalyse anhand der Elberfelder Übersetzung (ELB), sowie der griechischen Septuaginta (LXX) beantwortet.
Ziel der Untersuchung
Ziel der biblischen Untersuchung ist es, die Auslegung des christlichen Fundamentalismus und konservativ‑evangelikaler Kreise zu entkräften, die Wiederheirat unter Christen müsse als Ehebruch geächtet oder geahndet werden. Es herrscht viel Verwirrung durch falsche oder an der falschen Stelle interpretierende Bibelübersetzungen, wie Luther und Schlachter, die eine gesetzliche Postion der Kirche stärken und keinen Raum für Gnade und Versöhnung zulassen.
In vielen konservativ‑evangelikalen und fundamentalistisch geprägten Gemeinden wird Wiederheirat nach einer Scheidung sowohl sozial geächtet als auch gemeindlich geahndet. Die Ächtung zeigt sich darin, dass Wiederheirat als dauerhafte Sünde und als fortgesetzter Ehebruch bewertet wird, häufig verbunden mit dem Vorwurf mangelnder Buße oder Ungehorsam gegenüber Gott. Diese moralische Verurteilung findet sich in Predigten, Gemeindeblogs, Bibelforen, Hauskreisunterlagen und YouTube‑Lehrvideos, wo Betroffene als „dauerhaft in Sünde lebend“ beschrieben werden und unter erheblichem sozialen Druck stehen.
Viele berichten, dass sie nicht mehr dienen durften, aus Gruppen ausgeschlossen wurden oder sich zunehmend isoliert fühlten. Die Ahndung erfolgt in manchen Gemeinden durch konkrete disziplinarische Maßnahmen: Ausschluss vom Abendmahl, Verlust der Mitgliedschaft, Verbot von Mitarbeit oder Leitungsaufgaben, verweigerte Taufe oder Kindersegnung sowie formale Gemeindedisziplin nach Matthäus 18.
Aussteigerberichte aus der Brüderbewegung, konservativen Baptisten, Pfingstgemeinden und MacArthur‑geprägten Kreisen dokumentieren Fälle von sozialer Isolation, dem Verlust des gesamten Freundeskreises, öffentlicher Zurechtweisung oder sogar dem Druck, eine bestehende zweite Ehe zu beenden. Dieses Muster entspricht typischen Merkmalen des christlichen Fundamentalismus und eines konservativ‑evangelikalen Bibelverständnisses, das strenge wörtliche Bibelauslegung mit einem hohen moralischen Absolutheitsanspruch verbindet.
Perspektive des Artikels und theologische Einordnung
Zunächst möchte ich mich in diesem Artikel mit der Unterscheidung der Worte „Scheidung“ und „Entlassung“ im biblischen Sinne beschäftigen. Wir schauen uns verschiedene Übersetzungen an, vor allem aber die Elberfelder Übersetzung und Menge Bibel im Neuen Testament, sowie die griechische Septuaginta (LXX) Übersetzung ins Deutsche im Alten Testament.
Am Ende untersuchen wir noch den Charakter Gottes anhand der prophetischen Schriften, besonders interlinear griechisch-deutsch in Maleachi 2,16, wo ich auf die Dynamik des Herzens aufmerksam machen möchte, die zu Gewalt in der Ehe oder Scheidung führen kann. Diese nämlich reflektiert eine der Hauptaussagen von Jesus, die darauf zielte, dass Herzenshärte der Grund für die Möglichkeit der Ausstellung einen Scheidebriefs war, wodurch ein Mann der Frau, die er „weg schickte“ oder „entließ“, juristisch betrachtet eine Chance zu geben, neu zu heiraten, ohne Schuld auf sich zu laden.
In dieser theologischen und prophetischen Untersuchung wird offensichtlich, dass ein grundsätzlicher Unterschied zwischen der modernen juristischen Scheidung der zivilen Ehe heute und der jüdischen Praxis des „Wegschickens“ oder „Entlassens“ besteht, das im Englischen auch von (Experten der Schrift) als „wife dumping“ bezeichnet wird.
In der neutestamentlichen Forschung wurde der Begriff „wife dumping“ vor allem durch sozialgeschichtlich arbeitende Exegeten wie David Instone‑Brewer, Craig Keener und William Barclay geprägt. Sie verwendeten ihn, um die rabbinisch belegte Praxis des „Wegschickens“ einer Frau ohne Scheidebrief prägnant zu beschreiben. Diese Form der Entlassung bedeutete für Frauen nicht nur soziale und wirtschaftliche Not, sondern auch, dass sie rechtlich weiterhin an ihren Mann gebunden waren, obwohl dieser sie nicht mehr versorgte. Kommentatoren wie Keener und Barclay betonen, dass eine verstoßene Frau im antiken Judentum ohne männlichen Schutz kaum überleben konnte und deshalb in akute Lebensgefahr geriet. Die Forschung zeigt zudem, dass solche Frauen nicht nur finanziell verarmten, sondern auch körperlich gefährdet waren. Instone‑Brewer weist darauf hin, dass verstoßene Frauen häufig als rechtlos galten und dadurch Missbrauch und Gewalt ausgesetzt waren. Barclay beschreibt Fälle, in denen solche Frauen von kriminellen Männern ausgenutzt und sogar in die Prostitution gedrängt wurden, weil sie keine andere Möglichkeit hatten, ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Der Scheidebrief (biblion apostasiou)
Die (unrevidierte) Elberfelder Bibel ist die einzige große deutsche Übersetzung, die die terminologische Struktur der biblischen Texte im NT konsequent sichtbar macht und damit eine klare juristische Differenzierung zwischen dem Scheidebrief und dem neutestamentlichen Begriff apolýō ermöglicht.
Der Scheidebrief (biblion apostasiou) fungiert als rechtliche Freistellung der Frau, schützt sie vor dem Vorwurf des Ehebruchs und eröffnet ihr die Möglichkeit einer rechtmäßigen Wiederheirat.
Der biblisch dokumentierte Scheidebrief hat also folgenden Zweck:
- rechtliche Freistellung der Frau von der bestehenden Ehe
- Schutz vor dem Vorwurf des Ehebruchs
- Möglichkeit einer Wiederheirat
apolýō ἀπολύω – die jüdische Praxis des „Entlassens“
Das neutestamentliche apolýō wird in der Elberfelder Bibel mit „entlassen“ wiedergegeben und bezeichnet die jüdische Entlassungspraxis, über die Jesus spricht. Diese Entlassung war nach Jesu Lehre ausschließlich im Fall sexueller Unzucht zulässig; erfolgte sie unrechtmäßig, trug der Mann die Schuld, und die spätere Wiederheirat der Frau war nicht ihr Vergehen.
shalach שָׁלַח – das „Wegschicken“ oder Verstoßen
In ähnlicher Weise bezeichnet das alttestamentliche shalach die gleiche Praxis der Entlassung, das die älteren Schlachter‑Druckausgaben vor 1951 jeoch mit „wegschicken“ oder „verstoßen“ übersetzen.
Das Wegschicken wurde von Gott im alten Testament ausdrücklich verurteilt, wie ein in diese Zusammenhang häufig zitierter Vers in Maleachi 2,16 belegt: „Ich hasse das Wegschicken.“ Zunächst spricht diese göttliche Aussage für die Frau, da das Wegschicken ausschließlich eine männliche Praxis war. Im Falle, dass kein Scheidebrief ausgestellt wurde, blieb die Frau rechtlich an den Mann gebunden, aber sozial und wirtschaftlich gefährdet.
Die Frage der Pharisäer in Matthäus 19,3 an Jesus „Ist es erlaubt, die Frau aus jedem Grund zu entlassen?“ bezieht jedoch auf die rabbinische Praxis aus beliebigem Grund, die durch einen Dokumentakt formalisiert werden konnte. Jesus lehnte diese Beliebigkeit ab und gab den Ausnahmefall der Unzucht als einzigen Grund dafür an.
Denn ich hasse Entlassung, spricht der HERR, der Gott Israels;
Maleachi 2,16 (Elberfelder Übersetzung – Edition CSV)
Biblelkommentare zur Unterscheidung
Diese Zusammenhänge werden von mehreren Bibelkommentatoren ausführlich dokumentiert. Keil & Delitzsch (Commentar über das Alte Testament, Band 13: Die zwölf kleinen Propheten. Leipzig 1866) beschreiben die historische Situation zur Zeit Moses, in der Männer ihre Frauen verstoßen haben, ohne ihnen den rechtlichen Schutz des Scheidebriefs zu gewähren.
William Barclay (Das Matthäusevangelium, Neukirchen‑Vluyn: Neukirchener Verlag) erläutert im Kommentar zum Matthäusevangelium die rabbinische Debatte zwischen den Schulen Hillel und Schammai und zeigt, dass viele Männer ihre Frauen aus trivialen Gründen wegschickten – etwa wegen angebranntem Essen, schlechter Laune oder weil sie eine attraktivere Frau sahen.
Diese Quellen bestätigen die juristische Relevanz der Unterscheidung zwischen apolýō und biblion apostasiou und verdeutlichen, dass die Elberfelder Übersetzung im Evangelium die biblische Rechtslage präzise und sachgerecht abbildet.
Juristische und philologische Probleme bei der unrevidierten Elberfelder Übersetzung im alten Testament
Die unrevidierte Elberfelder Bibel unterscheidet im Neuen Testament konsequent zwischen dem griechischen apolýō („entlassen, fortschicken“) und dem juristischen Akt der Scheidung, der durch den biblion apostasiou („Scheidebrief“) bezeichnet wird.
Diese Differenz reflektiert die alttestamentliche Struktur, in der das hebräische shalach das Wegschicken beschreibt, während der sefer keritut den rechtlichen Scheidebrief darstellt.
- shalach – Wegschicken
- sefer keritut – rechtlicher Scheidebrief
Der Scheidebrief im alten Testament – Übersicht
| Bibelstelle | Hebräischer Begriff | Kontext | Bedeutung |
|---|---|---|---|
| Dtn 24,1 | סֵפֶר כְּרִיתֻת | Gesetz | Erstnennung, Schutz der Frau |
| Dtn 24,3 | סֵפֶר כְּרִיתֻת | Gesetz | Bestätigung im Zweitfall |
| Jes 50,1 | סֵפֶר כְּרִיתוּת | Prophetie | Metapher für Gottes Bund |
| Jer 3,8 | סֵפֶר כְּרִיתוּת | Prophetie | Symbol für Israels Untreue |
Unterschiede in den Übersetzungen vom „Wegschicken“ im prophetischen Buch von Maleachi
In Maleachi 2,16 übersetzt die (unrevidierte) Elberfelder shalach jedoch nicht mit „wegschicken“, sondern mit „Entlassung“, was der Terminologie der Übersetzung im Evangelium entspricht.
Die moderne ELB‑Version auf bibelserver.com jedoch ersetzt shalach durch „Scheidung“ und verwischt damit die historische und rechtliche Differenz zwischen dem bloßen Wegschicken ohne Dokument und der formal gültigen Entlassung mit Scheidebrief. Diese Gleichsetzung ist philologisch nicht haltbar, da shalach niemals den juristischen Scheidungsakt bezeichnet.
Historischer Hintergrund der LXX-Übersetzung im Zusammenhang mir der rabbinischen Diskussion um Scheidung
| Begriff | Corpus | Bedeutung | Juristische Wertung |
|---|---|---|---|
| ἐξαποστέλλω | LXX (Dtn 24) | wegschicken | neutral |
| ἀπολύω | NT (Evangelien) | entlassen, scheiden | juristisch |
Die rabbinische Literatur und moderne Forscher wie Craig Keener und David Instone‑Brewer zeigen, dass im Judentum des 1. Jahrhunderts zwischen dem bloßen Wegschicken einer Frau und dem juristischen Akt der Scheidung unterschieden wurde. Das hebräische shalach bezeichnete lediglich die physische Handlung des Entlassens, wie auch die Mischna Gittin 9:10 bestätigt: „Shalach ist die Handlung des Wegschickens, nicht der rechtliche Akt der Scheidung.“ In der Septuaginta wird dieser neutrale Vorgang durch das Verb ἐξαποστέλλω wiedergegeben, das keine rechtliche Wertung trägt.
| Griechisch | Hebräisch | Bedeutung | Rabbinische Relevanz |
|---|---|---|---|
| ἐξαποστέλλω – exapostéllō | שָׁלַח – shalach | wegschicken, fortschicken | nicht juristisch |
| ἀπολύω – apolýō | כְּרִיתוּת – keritut | rechtliche Entlassung, Scheidung | juristischer Kernbegriff |
Die eigentliche Scheidung hingegen erforderte ein Rechtsdokument – den sefer keritut, den Scheidebrief –, der eine vollständige und endgültige Trennung festlegte. Vor diesem Hintergrund wird verständlich, warum die Pharisäer Jesus im Evangelium nicht mit dem neutralen Begriff des Wegschickens konfrontierten, sondern mit dem juristischen Verb ἀπολύω (כְּרִיתוּת), das im Neuen Testament den juristischen Ausdruck für Scheidung darstellt. Die Pharisäer fragten Jesus also bewusst nach dem Rechtsakt der Scheidung (ἀπολύω – כְּרִיתוּת) und nicht nach dem einfachen Wegschicken (ἐξαποστέλλω– שָׁלַח), weil nur der Scheidebrief – der keritut – eine Ehe tatsächlich auflöste.
Entlassung ohne Scheidebrief ist biblisch gesehen ein Treuebruch
»Denn ich hasse Entlassungen« – so spricht der HERR, der Gott Israels – »ebenso, wie wenn jemand sein Gewand mit Gewalttat bedeckt« – so spricht der HERR der Heerscharen. »So seid denn auf der Hut um eures Geistes willen, daß ihr nicht die Treue brecht!«
Maleachi 2,16 (Menge-Bibel auf bibelserver.com)
Die Menge‑Bibel bestätigt die ältere Linie der unrevidierten Elberfelder mit der Formulierung „Denn ich hasse Entlassungen“, wodurch deutlich wird, dass die antike Praxis des Wegschickens ohne rechtliche Freistellung als Treuebruch und als sozial wie wirtschaftlich zerstörerischer Akt gegenüber der Frau bewertet wird. Während die unrevidierte Elberfelder die juristische Struktur korrekt abbildet, führt die moderne ELB‑Übersetzung durch die Verwendung des Begriffs „Scheidung“ zu einer Vermischung der Kategorien und damit zu einer historisch unzutreffenden Interpretation der Stelle.
Besonderheiten der LXX im Vergleich
Die Septuaginta‑Tradition liest Deuteronomium 24 und Maleachi 2,16 bewusst kohärent, indem sie shalach mit einem neutralen „wegschicken“ wiedergibt und den sefer keritut als „Verzichtsbrief“ bezeichnet. Kommentatoren, die die LXX als primäre Quelle verwenden (z. B. Brenton, Rahlfs‑Hanhart‑basierte Studien, sowie die LXX‑orientierten Kommentare von Pietersma, Dogniez, Harl), betonen, dass die LXX hier eine sozial‑rechtliche Logik sichtbar macht: Der Mann „verzichtet“ durch den Brief auf sein Anspruchsrecht an der Frau, sodass sie rechtlich frei wird.
In Maleachi 2,16 folgt die LXX derselben Logik: Sie übersetzt shalach mit „wegschicken“ und betont nicht die juristische Dimension, sondern die emotionale und moralische Stoßrichtung des Textes. LXX‑orientierte Kommentare (z. B. die französische Bible d’Alexandrie, Kommentar zu Mal 2,16) betonen, dass der Text nicht sagt, Gott „hasse die Scheidung“, sondern: „Wenn du sie hasst und wegschickst…“ (LXX: ἐὰν μισήσας ἐξαποστείλῃς). Der Fokus liegt also auf der Herzenshaltung des Mannes, die dahinter steht, und nicht auf dem Rechtsakt an sich.
Analyse der Übersetzungen – was bedeutet „Scheidung“ juristisch und textkritisch?
1. Elberfelder (unrevidiert) – die präziseste juristische Übersetzung
Die unrevidierte Elberfelder unterscheidet konsequent:
- apolýō = „entlassen“
- apostásion = „Scheidebrief“
Damit bildet sie die antike jüdische Rechtslage korrekt ab:
- „Entlassen“ ist der Akt des Mannes.
- Der „Scheidebrief“ ist das Dokument, das die Frau rechtlich freistellt.
Diese Differenz ist entscheidend, weil Jesus in Mt 5 und 19 nicht über moderne Scheidung spricht, sondern über die Entlassungspraxis.
2. Schlachter – gemischt, teilweise interpretierend
Die Schlachter‑Übersetzung ist uneinheitlich:
- In manchen NT‑Stellen übersetzt sie apolýō mit „entlassen“ (korrekt).
- In anderen Stellen übersetzt sie apolýō mit „scheiden“ (interpretierend).
Beispiel:
- Mt 5,31–32 → „scheiden“
- Mt 19,3 → „entlassen“
Das führt zu Verwirrung, weil „scheiden“ im Deutschen ein moderner Rechtsbegriff ist, der im NT nicht existiert.
3. Luther – durchgehend interpretierend
Die Luther‑Übersetzung macht keine juristische Unterscheidung:
- apolýō = „scheiden“
- apostásion = „Scheidungsbrief“
Damit wird die antike Entlassungspraxis mit moderner Scheidung gleichgesetzt, was philologisch und juristisch nicht korrekt ist.
Woher kommt dann „Wegschicken“?
Die Formulierung „Ich hasse das Wegschicken“ im Alten Testament stammt NICHT aus:
- Elberfelder 1905
- Elberfelder 1932
- CSV‑Elberfelder
- Schlachter 1951
- Schlachter 2000
- Menge‑Bibel
- Luther
- Revidierte Elberfelder (ELB 2006/2010)
Sie stammt aus älteren Schlachter‑Druckausgaben vor 1951, die NICHT online verfügbar sind. Diese frühen Drucke sind:
- Schlachter 1905
- Schlachter 1911
- Schlachter 1922
Diese frühen Ausgaben übersetzten Maleachi 2,16 mit:
„Denn ich hasse das Wegschicken, spricht der HERR …“
Diese Drucke sind heute nicht digitalisiert, sondern nur als antiquarische Bücher oder in privaten PDF‑Sammlungen vorhanden. Darum findet man online nur die späteren Revisionen, die „Ehescheidung“ verwenden.
Anmerkung: von den online verfügbaren, modernen Bibelübersetzungen bestätigt ausschließlich die Neue evangelistische Übersetzung (NeÜ) die philologisch präzisen Linie: sie übersetzt nicht mit „Scheidung“, sondern mit „verstoßen“ – und damit steht sie klar auf der Seite der älteren, philologisch präzisen Linie, die shalach als „Wegschicken / Verstoßen“ wiedergibt.
Juristische Schlussfolgerung
Die korrekte Wiedergabe von shalach im AT ist:
- Wegschicken (philologisch)
- Entlassung (juristisch im Kontext von 5. Mose 24)
Die unrevidierte Elberfelder ist juristisch korrekt, aber nicht wörtlich. Die Schlachter 1951/2000 ist interpretierend, aber nicht philologisch korrekt.
Alle online verfügbaren Schlachter‑Ausgaben sagen „Ehescheidung“.
Alle unrevidierten Elberfelder‑Ausgaben sagen „Entlassung“.
Die Formulierung „Wegschicken“ stammt aus sehr alten Schlachter‑Drucken, die nicht online verfügbar sind.
Philologisch ist „Wegschicken“ korrekt, juristisch ist „Entlassung“ korrekt.
Korrektur falscher Annahmen über die Elberfelder Übersetzungen
Shalach bedeutet im Hebräischen tatsächlich „wegschicken, fortschicken, verstoßen“. Aus dieser lexikalischen Bedeutung wurde oft geschlossen, die Elberfelder müsse diesen Begriff entsprechend wiedergeben. Tatsächlich aber übersetzen alle maßgeblichen (unrevidierten) Elberfelder‑Ausgaben – wie durch die Quellen Elberfelder 1905 (newchristianbiblestudy.org), Elberfelder 1932 (bibelkommentare.de) und die CSV‑Elberfelder (csv-bibel.de) belegt – shalach in Maleachi 2,16 durchgehend mit „Entlassung“.
Diese Übersetzung folgt nicht der wörtlichen Bedeutung des Verbs, sondern der juristischen Terminologie von 5. Mose 24, wo die Entlassung im Zusammenhang mit dem Scheidebrief geregelt wird. Die unrevidierte Elberfelder ist damit juristisch präzise, aber nicht philologisch wörtlich. Die Annahme, sie übersetze shalach mit „wegschicken“, stammt also aus der hebräischen Lexik, nicht aus dem tatsächlichen Wortlaut der Elberfelder.
Die Behauptung, die unrevidierte Elberfelder übersetze shalach mit „wegschicken“, ist nachweislich falsch und durch die obigen Quellen eindeutig widerlegt. Die Elberfelder verwendet konsequent den Begriff „Entlassung“, während die Schlachter‑Übersetzung – sowohl die Schlachter 1951 (BibleGateway) als auch die Schlachter 2000 (bibelserver.com) – shalach mit „Ehescheidung“ wiedergibt, was philologisch nicht korrekt ist.
Die einzige deutsche Übersetzung, die shalach tatsächlich mit „wegschicken“ wiedergibt, ist die Schlachter 1905/1911/1922, die heute nicht digital verfügbar ist und nur in antiquarischen Druckausgaben existiert.
Die Elberfelder ist juristisch korrekt, die Schlachter 1951/2000 interpretierend, und die frühen Schlachter‑Drucke sind die einzigen, die „wegschicken“ tatsächlich verwenden.
Die Entstehung der Fehlannahme in evangelikalen Kreisen
Die verbreitete Annahme in deutschsprachigen evangelikalen Kreisen, Maleachi 2,16 müsse mit „wegschicken“ übersetzt werden und die Elberfelder sei an dieser Stelle besonders „wörtlich“, entstand nicht aus einer Analyse der deutschen Bibelübersetzungen, sondern aus der Rezeption englischsprachiger Predigten und Kommentare, insbesondere aus dem Umfeld von John MacArthur. In seiner Predigt The Divorce Question (Grace to You, Sermon 90‑405) erklärt MacArthur auf Grundlage der englischen Bibeln (NASB, KJV, NKJV) und der Septuaginta, Maleachi verurteile das „sending away“ einer Frau. Die LXX verwendet hierfür das Verb ἀποστείλῃς („wegschicken“), und MacArthur übernimmt diese Formulierung als exegetische Leitlinie. Da MacArthur ausschließlich mit englischen Texten arbeitet und keine deutsche Übersetzung heranzieht, entsteht seine Aussage vollständig aus der griechischen LXX und der englischen Tradition – nicht aus der Elberfelder Bibel.
Die Predigten von John McArthur gelangten nach Deutschland
Diese Predigten gelangten ab den späten 1980er‑ und frühen 1990er‑Jahren verstärkt nach Deutschland, als konservative evangelikale Gemeinden begannen, amerikanische Predigten zu importieren. Besonders die Brüderbewegung, Freie evangelische Gemeinden (FeG), Baptisten, Pfingstgemeinden und evangelikale Hauskreise verbreiteten MacArthurs Lehre über Kassetten, später CDs, Übersetzungshefte und ab den 2000er‑Jahren über YouTube. MacArthur wurde in diesen Kreisen als „bibeltreu“ und „expositorisch“ wahrgenommen, weshalb seine Aussagen oft direkt übernommen wurden – auch dort, wo sie sprachlich oder kulturell nicht ohne Weiteres auf deutsche Bibelübersetzungen übertragbar waren.
In vielen deutschen Predigten und Gemeindeblogs tauchten daher Formulierungen auf wie: „Gott hasst das Wegschicken der Frau“ oder „Maleachi sagt klar: Wegschicken ist Sünde“. Diese Aussagen stützen sich jedoch nicht auf die unrevidierte Elberfelder (1905/1927/1932), die shalach in Maleachi 2,16 durchgehend mit „Entlassung“ übersetzt, sondern auf MacArthurs englisches „send away“ und die LXX‑Wiedergabe. Die Prediger zitieren häufig hebräische Lexika wie Gesenius, BDB oder HALOT, die shalach lexikalisch mit „wegschicken, fortschicken, verstoßen“ definieren, und schließen daraus, die Elberfelder müsse diesen Begriff ebenfalls so wiedergeben. Diese Schlussfolgerung ist philologisch verständlich, aber textlich falsch, da die Elberfelder an dieser Stelle eine juristische Übersetzung („Entlassung“) wählt, die sich an 5. Mose 24 orientiert.
Die evangelikale Kirche übernahm die amerikanische Auslegungstradition
Auch evangelikale Fachartikel der 1990er‑Jahre – etwa Aufsätze wie Ehescheidung und Wiederheirat aus freikirchlichen Gemeindeverlagen – reproduzierten diese Annahme. Typische Formulierungen lauteten: „Maleachi verurteilt das Wegschicken“ oder „Das hebräische shalach bedeutet wegschicken, daher ist die Elberfelder hier besonders genau.“ Diese Artikel zitieren die lexikalische Bedeutung von shalach, aber nicht die Elberfelder selbst. Die Autoren übernahmen die amerikanische Auslegungstradition, ohne die deutschen Textzeugen zu prüfen, und übertrugen damit unbewusst die englische LXX‑basierte Interpretation auf die deutsche Elberfelder‑Übersetzung.
So entstand eine breite, aber unbelegte Annahme: dass die Elberfelder „wegschicken“ sagen müsse. Tatsächlich aber übersetzen alle maßgeblichen unrevidierten Elberfelder‑Ausgaben shalach in Maleachi 2,16 mit „Entlassung“, während die Formulierung „wegschicken“ ausschließlich aus der LXX und aus englischen Predigten stammt. Die Fehlannahme ist daher ein Produkt der transatlantischen Rezeption evangelikaler Lehre, nicht der deutschen Bibelübersetzungstradition.
Übersetzung der Septuaginta
Der entscheidende Vorteil der LXX‑Übersetzung von Maleachi 2,16 liegt darin, dass sie das Wegschicken (ἐξαποστέλλω – שָׁלַח) als nicht‑juristische Handlung klar vom Rechtsakt der Scheidung (ἀπολύω – כְּרִיתוּת) trennt.
Genau diese Differenz erlaubt es, im Neuen Testament präzise zu erkennen, dass die Pharisäer Jesus nicht nach dem bloßen Wegschicken fragten, sondern nach dem rechtlichen Entlassen, also der Frage nach der gültigen Scheidung. Die theologischen und historischen Aussagen der Kommentatoren Keener und Instone‑Brewer stützen diese Unterscheidung ausdrücklich.
Die LXX‑Fassung („wenn du sie hasst und wegschickst…“) ist für diese Auslegung hochrelevant, weil sie zeigt, dass Gott nicht die Scheidung verurteilt, sondern das ungerechte Wegschicken (shalach) einer Frau. Lasst uns dies anhand folgender Bibelkommentare etwas näher betrachten.
Begriffsklärung mit juristischer Unterscheidung für Matthäus 19,3
Die neutestamentliche Diskussion in Matthäus 19 setzt eine klare juristische Unterscheidung voraus, die bereits durch die Septuaginta‑Fassung von Maleachi 2,16 vorbereitet wird. Dort heißt es: „Wenn du sie hasst und wegschickst…“, womit eindeutig das ungerechte Verstoßen einer Frau gemeint ist. Diese Handlung entspricht dem alttestamentlichen shalach (hebr.) und wird von Gott ausdrücklich verurteilt. Die Pharisäer greifen in Matthäus 19 genau diese Praxis auf, wenn sie fragen, ob es erlaubt sei, eine Frau „aus jedem Grund zu entlassen“.
Die Frage der Pharisäer in Matthäus 19 ist nur dann verständlich, wenn man sie im Rahmen der hillelitischen Auslegungstradition liest. Die Hillel‑Schule vertrat die Auffassung, ein Mann dürfe seine Frau aus nahezu jedem beliebigen Grund entlassen – also wegschicken, ohne dass ein schwerwiegender Ehebruch oder eine objektive Vertragsverletzung vorlag. Diese Praxis beruhte auf einer extrem weiten Interpretation von 5. Mose 24,1, wo Mose den Scheidebrief (sefer keritut, griechisch biblion apostasiou) als rechtliche Freistellung der Frau einführt. Die Hillel‑Schule deutete diesen Scheidebrief jedoch nicht als Schutzmechanismus für die Frau, sondern als Blanko‑Legitimation, die es dem Mann erlaubte, eine Frau aus trivialen Gründen zu entlassen. Die Pharisäer fragen Jesus also nicht nach einer modernen Scheidung mit staatlicher Urkunde oder notarieller Beglaubigung, sondern nach der Frage, ob die hillelitische Praxis des Wegschickens unter Berufung auf den Scheidebrief zulässig sei. Jesus weist diese Interpretation zurück und stellt klar, dass der Scheidebrief nicht als Freibrief für willkürliche Entlassungen gedacht war, sondern als Schutz der Frau.
Jesus antwortet im Sinne von Maleachi: Das willkürliche Wegschicken ist Sünde; eine Entlassung mit Scheidebrief ist nur im Fall sexueller Unzucht zulässig. Damit bestätigt Jesus die Linie der Septuaginta, die das Wegschicken als moralisch verwerflich und rechtlich unzulässig bewertet, während die rechtlich korrekte Entlassung mit Dokument nicht Gegenstand der Verurteilung ist.
Es ist aber gesagt: Wer irgend seine Frau entlässt, gebe ihr einen Scheidebrief.
Matttäus 5,31
Wenn Jesus in Mt 19,7–9 über „Entlassung“ (apolýō) spricht und die Pharisäer den „Scheidebrief“ (biblion apostasiou) zitieren, dann bezieht sich Jesus hier nicht auf das bloße Wegschicken, sondern auf die geregelte Scheidung mit Dokument, wie sie in der LXX und im rabbinischen Recht definiert ist.
Juristisch ist daher zwischen vier Begriffen zu unterscheiden: Wegschicken (shalach) bezeichnet das unrechtmäßige Verstoßen ohne Dokument; Entlassung ohne Scheidebrief ist die neutestamentliche Entsprechung dieser Praxis und wird von Jesus verboten; Entlassung mit Scheidebrief entspricht der geregelten Scheidung nach 5. Mose 24 und stellt eine rechtliche Freistellung der Frau dar; Scheiden im modernen Sinn bezeichnet den staatlich geregelten Auflösungsakt einer Ehe mit Urkunde oder notarieller Beglaubigung. Nur diese letzte Form kann im heutigen Rechtssystem als funktionales Synonym zur antiken „Entlassung mit Scheidebrief“ betrachtet werden, da beide Verfahren die Ehe rechtlich beenden und die Beteiligten freistellen.
Die maßgeblichen Bibelkommentatoren schließen aus der Septuaginta und aus dem neutestamentlichen Sprachgebrauch, dass Jesus in Mt 19 die Entlassung mit Scheidebrief meint – also die geregelte Scheidung nach 5. Mose 24 –, nicht das bloße Wegschicken.
Im Gespräch mit den Pharisäern kritisiert Jesus daher nicht nur das bloße Wegschicken einer Frau ohne rechtliche Freistellung – die Praxis, die Maleachi 2,16 verurteilt –, sondern auch die formal korrekte Scheidung mit Scheidebrief, wenn sie aus Willkür erfolgt.
Jesus kritisiert beides gleichzeitig:
- das willkürliche Wegschicken ohne Scheidebrief (Maleachi) und
- die willkürliche Entlassung mit Scheidebrief, wie sie die Hillel‑Schule praktizierte (Mt 19,3–9).
Im Rahmen der alttestamentlichen und septuagintarischen Übersetzungstradition werden „Wegschicken“ und „Entlassung ohne Scheidebrief“ synonym verwendet, weil sowohl das hebräische shalach als auch das griechische ἀποστέλλω in der LXX genau jene rechtswidrige Verstoßung bezeichnen, bei der der Mann die Frau fortschickt, ohne ihr die rechtliche Freistellung durch den Scheidebrief zu gewähren.
Die Hillel‑Schule lehrte jedoch, dass ein Mann seine Frau „aus jedem Grund“ entlassen dürfe, solange er ihr den gesetzlich vorgeschriebenen Scheidebrief (biblion apostasiou) ausstellt. Damit wurde der Scheidebrief, der ursprünglich als Schutz der Frau gedacht war, zu einem Instrument der Beliebigkeit. Die Pharisäer berufen sich genau auf diese hillelitische Auslegung, wenn sie Jesus fragen, ob es erlaubt sei, eine Frau „aus jedem Grund“ zu entlassen.
Er stellt klar, dass der Scheidebrief nicht als Freibrief für willkürliche Entlassungen gedacht war, sondern als Notlösung aufgrund der „Härtigkeit des Herzens“ (Mt 19,8). Jesus akzeptiert die rechtliche Form der Scheidung nur im Fall sexueller Unzucht – also dort, wo der Bund tatsächlich gebrochen wurde. Jede andere Entlassung, selbst wenn sie formal korrekt mit Scheidebrief erfolgt, bleibt nach Jesu Urteil Sünde, weil sie den ursprünglichen Schöpfungswillen Gottes verletzt und die Frau ungerecht behandelt.
Die Formulierung Jesu in Matthäus 5,31 – „Es ist aber gesagt: Wer irgend seine Frau entlässt, gebe ihr einen Scheidebrief“ (Elberfelder) – macht unmissverständlich deutlich, dass „Entlassen“ und „Scheidebrief geben“ zwei voneinander unabhängige Handlungen sind.
Im Neuen Testament wird diese Differenz (Elberfelder) konsequent fortgeführt: apolýō bezeichnet die einseitige Entlassung, während biblion apostasiou die rechtliche Freistellung durch ein Dokument meint. Matthäus 5,31 zeigt daher, dass Jesus die beiden Begriffe nicht vermischt, sondern bewusst nebeneinanderstellt. Er stellt die Ehe wieder unter den Schutz des göttlichen Willens, indem er die juristische Scheidung ausschließlich im Fall sexueller Unzucht zulässt.
Vergleich der Ehe mit einem Arbeitsverhältnis – eine beispielhafte Veranschaulichung
Ein Arbeitsverhältnis entsteht bereits durch die übereinstimmende Willenserklärung zweier Personen, auch dann, wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt. Das Gesetz stellt den gesamten Vertragsrahmen bereit, der automatisch gilt und Rechte sowie Pflichten definiert. Wird dieses Verhältnis einseitig beendet, braucht der Arbeitgeber einen objektiv schwerwiegenden Grund – meist einen Vertrauensbruch, der die weitere Zusammenarbeit unzumutbar macht. Dazu gehören etwa Diebstahl, Betrug, Arbeitszeitmanipulation, Geheimnisverrat, beharrliche Arbeitsverweigerung oder massive Pflichtverletzungen. Erst wenn ein solcher Vertrauensbruch vorliegt, darf der Arbeitgeber kündigen, und diese Kündigung muss schriftlich erfolgen, damit sie rechtswirksam wird und der Arbeitnehmer seine neue Rechtslage nachweisen kann.
In gleicher Weise entsteht auch die zivile Ehe durch eine übereinstimmende Willenserklärung, die das Paar in einen gesetzlich vorgegebenen Vertrag eintreten lässt, dessen Inhalte nicht verhandelbar sind. Den zentralen Grund für die Auflösung eine Ehe im alttestamentlichen Recht könnte man auf ähnliche Weise wie im Arbeitsrecht als Vertrauensbruch bezeichnen, nämlich durch Unzucht. Deshalb sieht die Tora in 4. Mose 5 das Ritual des „bitteren Wassers“ vor, um zu klären, ob ein solcher Vertrauensbruch vorliegt. Jesu Aussage in Matthäus 19,9 folgt genau diesem Prinzip: Eine Ehe darf nur dann einseitig von einem Mann beendet werden, wenn ein schwerwiegender Vertrauensbruch in Form von Unzucht geschehen ist.
Der geistliche Ehebund
Der geistliche Ehebund, wie Paulus ihn beschreibt, geht jedoch weit über den zivilen Vertrag hinaus. Während der staatliche Vertrag die äußeren Rechte und Pflichten definiert, beschreibt Paulus die Ehe als einen Bund, der durch ein inneres, existenzielles „Ja“ getragen wird – ein Bund, der im Bild des Opfers und der Selbsthingabe verankert ist. In Epheser 5 fordert Paulus beide Ehepartner zur gegenseitigen Unterordnung auf, ein radikaler Gedanke, der jede Form von Machtgefälle aufhebt. Der Mann soll seine Frau „lieben wie Christus die Gemeinde“, also mit derselben Opferbereitschaft, mit der Christus sein Leben hingab. Damit wird der geistliche Ehebund nicht nur zu einem rechtlichen Verhältnis, sondern zu einem Bund der Selbsthingabe, der das eigene Leben zum Opfer macht – nicht im Sinne von Selbstzerstörung, sondern im Sinne von Hingabe, Schutz und Treue. Der zivile Vertrag regelt die äußere Struktur; der geistliche Bund beschreibt die innere Haltung, die diesen Vertrag mit Leben erfüllt.
Vergebung und Wiederherstellung nach Ehebruch durch Jesus Christus
Im Johannesevangelium wird deutlich, dass Jesus den Umgang der religiösen Führer mit der überführten Ehebrecherin radikal hinterfragt. Obwohl die Ankläger behaupten, ihr Ehebruch sei nachgewiesen, richtet Jesus seinen Fokus nicht auf Strafe, sondern auf Wiederherstellung von Würde, Ehre und Beziehung. Er verweigert sich dem reflexhaften Ruf nach Vergeltung und zeigt einen Weg, der nicht auf Steinewerfen, sondern auf Umkehr und Heilung zielt.
Damit stellt Jesus die Frau nicht bloß unter Schutz, sondern führt die gesamte Situation aus dem Rahmen eines rein strafrechtlichen Denkens heraus. Er zeigt, dass selbst ein schwerer Vertrauensbruch – so real und zerstörerisch er ist – nicht automatisch das Ende des Menschen bedeutet, sondern Anlass zur Gnade und zur Möglichkeit eines neuen Anfangs sein kann. Damit macht Jesus sichtbar, dass der Ehebruch durch Unzucht zwar objektiv ein schwerwiegender Vertrauensbruch ist, der eine Ehe zerstören kann, aber nicht zwangsläufig zum Tod der Person führen muss (siehe auch weiter unten den Abschnitt zum biblischen Bundesgedanken der Ehe).
In Matthäus 19 betont Jesus die rechtliche Dimension: Eine Ehe darf nur bei einem solchen Vertrauensbruch einseitig gelöst werden. In der Begegnung mit der Ehebrecherin zeigt er jedoch die seelsorgerliche Dimension: Wo das Vertrauen in der Ehe zerbrochen ist, bleibt dennoch Raum für Vergebung, Wiederherstellung und einen neuen Weg. So löst Jesus das Gesetz von Moses nicht einfach ab, sondern erfüllt es, indem er die rechtliche Ernsthaftigkeit des Vertrauensbruchs anerkennt und gleichzeitig einen Weg der Gnade eröffnet, der die Würde des Menschen schützt und die Möglichkeit echter Erneuerung offenhält.
Einordnung des biblischen (alttestamentlichen) Eherechts in die Kultur Mesopotamiens
In den altmesopotamischen Kulturen – Sumer, Akkad, Babylon und Assyrien – war die Ehe ein rechtlich geregeltes Besitz‑ und Haushaltsverhältnis, in dem die Frau in die Rechtssphäre des Mannes überging. Der juristische Terminus „eine Frau nehmen“ (sumerisch dam, akkadisch aššatu) bezeichnete genau diese Überführung: Er markierte nicht nur den Beginn einer Beziehung, sondern eine Besitzübertragung, wie sie auch bei Haus, Land, Vieh oder Sklaven vorkam. Diese Terminologie findet sich ebenfalls im Alten Testament, das dieselben altorientalischen Rechtsbegriffe übernimmt, weil es in derselben Kulturwelt entstand. Die Ehefrau war damit kein „Objekt“, aber ein Rechtssubjekt unter der Autorität des Mannes, eingebunden in seinen Haushalt und seine ökonomische Verantwortung.
Nebenfrauen (šugītu, esirtu) und Konkubinen (pilegesh, akkadisch seriktu) hatten einen noch deutlicheren Besitzstatus. Konkubinen konnten rechtlich verkauft, vererbt oder übertragen werden und erscheinen in Haushaltslisten neben anderen Gütern. Nebenfrauen waren dem Mann ebenfalls rechtlich zugeordnet, jedoch mit weniger Rechten als die Hauptfrau. Das Hammurabi‑Gesetzbuch belegt diese Struktur eindeutig: In §129 wird der Ehebruch der Frau als Verletzung des Besitzrechts des Mannes behandelt – ein Delikt, das nicht primär moralisch, sondern rechtlich als Eingriff in die exklusive Verfügung des Mannes über seine Ehefrau verstanden wurde. Vor diesem Hintergrund ist klar: Die Tora orientiert sich zunächst an den internationalen und kulturell gängigen Rechtsnormen der umliegenden Völker. Sie übernimmt die altorientalische Rechtslogik, bevor sie sie später – besonders durch die Propheten und schließlich durch Jesus – korrigiert, vertieft und in Richtung eines personalen, nicht‑besitzorientierten Eheverständnisses weiterführt.
Der Unterschied zwischen der zivilen Ehe und dem biblischen Ehebund
Der Bundesgedanke im Alten Orient war ein Akt lebenslanger Selbsthingabe, der durch Blut besiegelt wurde. Wenn zwei Parteien „den Bund schnitten“, gingen sie durch das Blut geteilter Opfertiere und erklärten damit öffentlich: „Wenn ich diesen Bund breche, soll mir geschehen wie diesen Tieren.“ Ein Bund war daher nicht nur eine Vereinbarung, sondern eine existentielle Selbstverpflichtung bis zum Tod. Dieses Muster prägt das biblische Verständnis der Ehe: Sie ist ein Lebensbund, der auf Opferbereitschaft, Hingabe und gegenseitiger Unterordnung beruht.
In freikirchlichen Gemeinden ersetzt die Bühne den Altar, indem sie den Ort der öffentlichen Bundesbestätigung darstellt – vergleichbar mit dem Stadttor, an dem Boas seine Ehe mit Ruth vor den Ältesten verhandelte. Das Kreuz übernimmt dabei oftmals die geistliche Funktion des traditionell katholischen Altars in der Kirche, weil es auf das endgültige Opfer Christi verweist.
Die Symbolik der kirchlichen Trauung
Die kirchliche Trauung knüpft symbolisch daran an, indem sie die Ehe als geistlichen Bund versteht, in dem die Partner ihr Leben füreinander hingeben – ein Gedanke, den Paulus mit der gegenseitigen Unterordnung und der Liebe „wie Christus die Gemeinde“ beschreibt. Dieser Bundesgedanke ist daher zutiefst theologisch und wurzelt im Opferdienst, der das Leben des einen für das Wohl des anderen einsetzt. Deshalb geht das Ehepaar in der Regel zu einem Altar, der ursprünglich als Opferstätte galt.
MERKKASTEN – Der Altar als Zeichen der Opferbereitschaft in der Ehe
- Bundessymbol — Im Alten Orient wurde ein Bund durch Blut besiegelt. Wer „den Bund schnitt“, erklärte: „Wenn ich diesen Bund breche, soll mir geschehen wie diesen Tieren.“ Der Altar erinnert an diese radikale Selbsthingabe bis zum Tod.
- Opferstätte — Der Altar war der Ort, an dem Menschen Gott Opfer darbrachten: Zeichen der Hingabe, Dankbarkeit und Treue. Wenn ein Ehepaar zum Altar geht, bekennt es: Wir geben unser Leben füreinander hin.
- Christus‑Logik — Paulus deutet die Ehe als Abbild der Liebe Christi, der sich selbst „hingab“ für die Gemeinde. Der Altar steht für diese Opferliebe, die die Ehe prägen soll.
- Gegenseitige Selbsthingabe — Die Trauung am Altar zeigt: Die Ehe ist kein Vertrag, sondern ein Bund, in dem beide Partner ihr eigenes Ich zugunsten des gemeinsamen Wir zurückstellen.
- Heiliger Ort — Der Altar markiert den Übergang: Zwei Menschen treten aus ihrem alten Leben heraus und in eine neue, gemeinsame Bundesbeziehung hinein.
- Bundeszeichen der Treue — Wie im Opferdienst wird am Altar sichtbar: Treue kostet etwas. Sie ist ein Opfer, das man bewusst bringt.
Die zivile Ehe juristisch definiert
Demgegenüber steht die zivile Ehe, die kein Opferbund, sondern ein gesetzliches Schuldverhältnis ist. Sie entsteht durch eine übereinstimmende Willenserklärung, die das Paar in einen gesetzlich vorgegebenen Vertrag eintreten lässt, dessen Inhalte nicht verhandelbar sind. Mit der Unterschrift akzeptieren die Ehepartner automatisch alle gesetzlichen Regelungen der §§ 1353–1588 BGB, ohne dass ein individueller Vertrag ausgehandelt wird. Die zivile Ehe ist damit ein staatlich geregeltes Rechtsverhältnis, das durch Verwaltung, Gerichte und Gesetzgeber geschützt und – bei schwerwiegenden Gründen wie einem Vertrauensbruch – auch wieder aufgelöst werden kann.
Während der biblische Bund auf Selbsthingabe und Opfer beruht, gründet die staatliche Ehe auf Rechtsnormen, Pflichten und der Möglichkeit einer juristischen Beendigung. Beide Formen sprechen von Verbindlichkeit, doch sie tun es aus völlig unterschiedlichen Welten: der eine aus der Logik des Opfers, der andere aus der Logik des Rechts.
Denn ich will gnädig sein ihren Missetaten, und ihrer Sünden will ich nicht mehr gedenken.« Indem er sagt: »einen neuen Bund«, hat er den ersten zu einem alten gemacht. Was aber alt wird und betagt ist, das ist dem Ende nahe.
Hebräer 8,12-13
Ist die Ehebrecherin schuldig?
Die klassischen Elberfelder‑Kommentatoren und die großen Johannes‑Ausleger betonen übereinstimmend, dass Jesu Wort „Sündige nicht mehr“ keine Schuldzuweisung ist. Bengel erklärt, dass Jesus die Frau nicht als überführte Ehebrecherin behandelt, sondern als jemand, der künftig eine Lebensweise meiden soll, die sie erneut in gefährliche oder kompromittierende Situationen bringen könnte. Meyer, Keil, Westcott und Lenski weisen darauf hin, dass im gesamten Bericht kein gültiger Tatbestand von Ehebruch vorliegt: Der Mann fehlt, es gibt keine Zeugen, kein Verfahren, keine Untersuchung, und nach römischem Recht durfte ohnehin keine Todesstrafe vollstreckt werden. Die Frau erscheint daher als Angeklagte, nicht als Täterin. Nach mosaischem Recht wäre sie nur dann schuldig gewesen, wenn sie freiwillig mit einem anderen Mann geschlafen hätte, beide Beteiligten verheiratet gewesen wären, zwei Zeugen den Akt gesehen hätten und beide vorgeführt worden wären. Nichts davon trifft in Johannes 8 zu, sodass die Frau juristisch unschuldig ist, selbst wenn sie moralisch in einer schwierigen oder unordentlichen Lebenslage gestanden haben sollte.
Auch die Frage, ob eine Frau schuldig ist, wenn sie sich nach einer nicht ordnungsgemäßen Entlassung einem neuen Mann anschließt, wird im mosaischen Recht klar beantwortet: Ohne Scheidebrief bleibt sie zwar formal verheiratet, doch die Schuld liegt beim Mann, der sie rechtswidrig wegschickt und damit den Bundesbruch begeht. Wenn sie aus sozialer Not einen neuen Mann sucht, entsteht zwar äußerlich der Anschein von Ehebruch, doch nach der Logik Jesu in Matthäus 5,32 und 19,9 ist es der Mann, der sie „zur Ehebrecherin macht“, nicht sie selbst. Sie ist Opfer einer ungerechten Entlassung, nicht Täterin. Jesu Wort „Sündige nicht mehr“ ist daher pastoral gemeint: Sie soll sich aus einer gefährdenden Lebenssituation lösen, sich nicht erneut in eine kompromittierende Beziehung ziehen lassen und ein neues Leben beginnen. In der Zusammenfassung ergibt sich: Die Frau war nach mosaischem Recht nicht schuldig, die Ankläger handelten rechtswidrig, Jesus spricht kein Urteil, und die eigentliche Schuld liegt beim Mann, der sie entlassen hat.
Du wirst nicht länger »die Verstoßene« genannt oder dein Land »die verlassene Frau«. Nein, du wirst »Gottes Liebling« heißen und dein Land »die glücklich Vermählte«! Denn der HERR wendet dir seine Liebe wieder zu und vermählt sich mit deinem Land.
Jesaja 62,4
Bundestreue in Jeremia
Jeremia 3,13ff zeigt einen zentralen Zug des göttlichen Wesens: Gott fordert Israel zwar auf, seine Schuld zu erkennen, doch dieser Ruf ist nicht die Einleitung eines endgültigen Gerichts, sondern der Weg zurück in die Beziehung. Der Text verbindet zwei Elemente, die im Alten Orient selten zusammen vorkamen: klare Benennung der Verfehlung und zugleich die Einladung zur Rückkehr. Gott sagt sinngemäß: „Erkenne deine Untreue – und komm dennoch zu mir zurück.“ Damit wird sichtbar, dass Gottes Gericht nie Selbstzweck ist, sondern immer auf Wiederherstellung zielt.
Der Bundesbruch Israels wird nicht ignoriert, aber er führt nicht zur endgültigen Verwerfung. Stattdessen offenbart Gott sich als Vater, der seine Kinder trotz ihrer Untreue wieder aufnehmen will – ein Muster, das sich durch die gesamte Prophetie zieht und im Neuen Bund durch Jesus Christus seine Vollendung findet.
Allein erkenne deine Schuld, dass du wider den HERRN, deinen Gott, gesündigt hast und bist hin und her gelaufen zu den fremden Göttern unter allen grünen Bäumen, und ihr habt meiner Stimme nicht gehorcht, spricht der HERR.
Jeremia 3,13
Gerade dieser doppelte Ruf – Anerkennung der Schuld und Einladung zur Rückkehr – zeigt den Charakter Gottes, der nicht primär richtet, sondern Vergebung und Wiederherstellung anbietet. Der Bund bleibt bestehen, weil Gott treu bleibt, auch wenn der Mensch untreu war.
sind wir untreu, so bleibt er treu; denn er kann sich selbst nicht verleugnen.
2.Timotheus 2,13
In Jeremia wird deutlich, dass Gottes Herz nicht auf Distanz, sondern auf Beziehung ausgerichtet ist: Er ruft sein Volk nicht zurück, weil es würdig wäre, sondern weil er selbst der treue Bundespartner ist. Dieser Gedanke bildet die Grundlage für das spätere Verständnis von Gnade im Neuen Testament, wo Gott in Christus den Weg der Rückkehr endgültig öffnet.
Diskussion anhand der Elberfelder Übersetzung
Der Studienbibel‑Kommentar zu Matthäus 19 (Elberfelder Version 1.3) erläutert die Frage der Pharisäer in Mt 19,3 so:
„Ist es einem Mann erlaubt, aus jeder Ursache seine Frau zu entlassen?“
Der Kommentar zeigt, dass die Pharisäer hier nicht nach moderner Scheidung fragen, sondern nach der jüdischen Praxis des Entlassens (apolýō). Diese bestand darin, der Frau einen Entlassungsbrief zu geben, der sie rechtlich freistellte. Der Kommentar führt aus:
„Warum hat denn Mose geboten, einen Scheidebrief zu geben und sie zu entlassen?“
Der Scheidebrief war im Alten Israel keine gerichtliche Scheidung, sondern eine private Urkunde, die der Mann der Frau nach einer bereits vollzogenen Entlassung übergab. Er diente als Schutzdokument, das ihre neue Rechtslage bestätigte und sie vor dem Vorwurf des Ehebruchs bewahrte.
Da der Scheidebrief nicht von einem Gericht ausgestellt wurde, keine Anhörung beider Parteien vorsah und keine staatliche Auflösung der Ehe bewirkte, war er kein juristischer Akt im modernen Sinn, sondern lediglich ein schriftlicher Beleg dafür, dass der Mann die Frau entlassen hatte.
Die Tora beschreibt die Reihenfolge klar: 1. Zuerst entlässt der Mann die Frau, 2. dann gibt er ihr den Scheidebrief, und 3. erst danach kann sie einen anderen Mann heiraten.
Die moderne Scheidung unterscheidet sich grundlegend davon, weil sie ein staatlich geregeltes Verfahren ist, das die Ehe rechtlich auflöst, beide Parteien anhört und formale Entscheidungen über Vermögen, Unterhalt und weitere Rechtsfolgen trifft. Während der Scheidebrief also nur die Folgen einer einseitigen Entlassung dokumentiert, ist die moderne Scheidung ein umfassender, juristisch bindender Auflösungsakt. Deshalb entsprechen beide Vorgänge weder in ihrer Struktur noch in ihrer rechtlichen oder theologischen Bedeutung einander.
Damit wird klar:
- Der Scheidebrief (*biblisch: „Scheidebrief“ = biblion apostasiou) war Teil der Entlassung, nicht der moderne Scheidungsakt.
- Die Entlassung war ein einseitiger Akt des Mannes, oft missbraucht.
- Jesus korrigiert diese Praxis und erlaubt Entlassung nur wegen Hurerei (Mt 19,9).
Der Kommentar betont ausdrücklich, dass Jesus zwei Dinge unterscheidet:
- Was Gott zusammengefügt hat, soll der Mensch nicht scheiden (trennen).
- Die rabbinische Entlassungspraxis, die Männer beliebig nutzten.
Weitere Kommentare, die dieselbe Linie vertreten
Manuel Seibel – „Jesus Christus – mehr als ein König“ (Auslegung Matthäus)
Dieser Kommentar verwendet ebenfalls die Elberfelder Übersetzung und erklärt die rabbinische Praxis im Kontext von Mt 19. Er zeigt, dass die Frage der Pharisäer sich auf die Hillel‑Schule bezieht, die Entlassung „aus jedem Grund“ erlaubte (z. B. angebranntes Essen).
Elberfelder Unrevidierte Ausgabe (1932) – Kommentar zu Mt 19
Auch hier wird die Frage der Pharisäer als Frage nach der Entlassung verstanden, nicht nach Scheidung.
Warum diese Kommentare wichtig sind
Alle drei Kommentare zeigen übereinstimmend:
- Jesus spricht nicht über moderne Scheidung.
- Er spricht über die jüdische Entlassungspraxis, die Frauen schutzlos zurückließ.
- Die Elberfelder Übersetzung ist die einzige große deutsche Übersetzung, die diesen Unterschied konsequent (im NT) sichtbar macht.
- Dadurch wird Jesu Aussage „wer eine Entlassene heiratet, begeht Ehebruch“ korrekt verstanden: → Die Schuld liegt beim Mann, der unrechtmäßig entlässt, nicht bei der Frau.
Zusammenfasung
Die biblischen Texte unterscheiden deutlich zwischen dem bloßen Wegschicken einer Frau, der Entlassung und dem rechtlichen Scheidebrief. Eine sorgfältige Analyse der Elberfelder Übersetzung, der Septuaginta sowie des historischen jüdischen Rechts zeigt, dass Jesus in Matthäus 19 nicht die moderne staatliche Scheidung behandelt, sondern die damalige Praxis der Entlassung.
Der Scheidebrief diente dabei als rechtlicher Schutz für die Frau und ermöglichte ihre Freistellung für eine neue Ehe. Vor diesem Hintergrund wird verständlich, warum Wiederheirat nicht pauschal als fortgesetzter Ehebruch verstanden werden kann, sondern im biblischen Kontext differenziert betrachtet werden muss.
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